Die Fahrerlaubnis auf Probe bleibt bestehen. Allerdings verlängert
sich für diejenigen, die in der Probezeit mit einem schweren oder
zwei weniger schweren Verkehrsverstößen auffallen und die deshalb
an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen, die Probezeit um zwei auf
vier Jahre. Außerdem sind die Maßnahmen an das Punktsystem angeglichen
worden:
Zuwiderhandlungen
Maßnahmen
eine schwerwiegende oder zwei
weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen
Anordnung, an einem Aufbauseminar
(Nachschulung) teilzunehmen
nach Teilnahme an einem Aufbauseminar
erneut ein schwerwiegender oder zwei weniger schwerwiegende
Zuwiderhandlungen
Verwarnung; Empfehlung, innerhalb
von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen
nach Ablauf dieser Frist erneut
eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen
Entziehung der Fahrerlaubnis
Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist frühestens nach drei Monaten
möglich.
Wie bisher gilt, daß nur solche Zuwiderhandlungen zu Maßnahmen nach
den Regelungen für die Fahrerlaubnis auf Probe führen können, die
in das Verkehrszentralregister eingetragen werden, also mindestens
mit 40,- EUR Geldbuße geahndet worden sind.