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Ab 1. Januar 1999 erhalten Privatpersonen kostenlos Auskunft über
die sie betreffenden Eintragungen und damit auch über die Punkte
im Verkehrszentralregister.
Auskunft erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg.
Damit nicht unter Angabe eines falschen Namens über fremde Personen
Auskünfte eingeholt werden können, ist dem Antrag ein Identitätsnachweis
beizufügen.
Anerkannt werden:
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die amtliche Beglaubigung der Unterschrift,
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der Personalausweis, der Paß oder
der behördliche Dienstausweis oder deren amtlich beglaubigte
Ablichtung oder |
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die Geburtsurkunde. |
Auskunft bekommt auch ein beauftragter Rechtsanwalt bei Vorlage einer
entsprechenden Vollmachtserklärung.
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