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Verkehrszentralregister (VZR)


Ab 1. Januar 1999 erhalten Privatpersonen kostenlos Auskunft über die sie betreffenden Eintragungen und damit auch über die Punkte im Verkehrszentralregister.
Auskunft erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg.

Damit nicht unter Angabe eines falschen Namens über fremde Personen Auskünfte eingeholt werden können, ist dem Antrag ein Identitätsnachweis beizufügen.
Anerkannt werden:

die amtliche Beglaubigung der Unterschrift,
der Personalausweis, der Paß oder der behördliche Dienstausweis oder deren amtlich beglaubigte Ablichtung oder
die Geburtsurkunde.

Auskunft bekommt auch ein beauftragter Rechtsanwalt bei Vorlage einer entsprechenden Vollmachtserklärung.