Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3
und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).
Für 16- und 17jährige Leichtkraftradfahrer gilt eine durch
die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr
als 80 km/h.
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht
mehr als 3 500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer
dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder
bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen
Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg)
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer
durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht
mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.
1.) Die Theorie- und Praxisprüfung kann im Augenblick in Hessen
aus organisatorischen Gründen bei den zuständigen TÜV- Stellen nicht
zusammen abgelegt werden. Die Theorieprüfungen werden nach der Einführung
der PC-Prüfungen nur noch bei den zuständigen TÜV- Stellen durchgeführt.
2.) Die Ausbildung in den Motorradklassen erfordert die Benutzung
zweier Kraftfahrzeuge. Entweder werden Motorrad und Ausbildungsfahrzeug
oder Auto und Ausbildungsfahrzeug für die Ausbildung und Prüfung
eingesetzt.
3.) Alle hier genannten Preise verstehen sich inkl. MwSt.; gelten
nur bei Vertragsabschluss ab dem oben genannten Zeitraum und sind
Teil der weiterhin geltenden ausgehängten Preisliste.
Bei Vertragsabschluss über eine Doppelklasse gilt die Grundgebühr
der Klasse B, erhöht um die Grundgebühr von € 55 der zusätzlichen
Führerscheinklasse.
4.) Die Anzahl der Fahrstunden kann variieren. Es besteht keine
Abnahmepflicht der angebotenen Fahrstunden, es sei denn es handelt
sich um vorgeschriebene Sonderfahrten. Der Kauf eines Angebotpakets
garantiert nicht die Prüfungsreife eines Fahrschülers. Wir bilden
aus Anhand der gesetzlichen Vorgaben.
5.) Die TÜV-Gebühren können in der Fahrschule und bei den Führerscheinprüfungsstellen
des TÜV eingesehen werden und gelten für alle Fahrschulen des Prüfbezirks
Frankfurt/M.